Balkonkraftwerke oder auch Stecker-Solaranlagen genannt werden zu der Kategorie der Photovoltaik-Kleinanlagen mit vereinfachtem Schnittstellenstandard (Schuko-Stecker) eingestuft, diese Anlagen versorgen unsere Elektroinstallation mit Strom bis zu 800 Watt. Und sie dürfen in der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 5 "Bestimmung der Signifikanz" der Verordnung (EU) 2016/631 verkauft und benutzt werden, der in Griechenland mit dem Amtsblatt "3757/07.09.2020" in das Staatliche Regierungs-Blatt aufgenommen wurde und damit auch in Griechenland gültig ist.
Daher werden gemäß Artikel 5 der Verordnung "EU 2016/631" im griechischen Amtsblatt "3757/07.09.2020", kleine Photovoltaikanlagen, die bis zu 800 Watt (0,8 kW) ins Netz einspeisen, als "nicht signifikant" definiert, gelten als leistungsschwach und haben aufgrund ihres minimalen Einflusses auf die Stabilität des elektrischen Systems reduzierte Anforderungen für den Anschluss an das Netz.
Der Verbindungsprozess der Geräte ins Netz erfolgt in der Regel nach vereinfachten Standards (Geräte mit vereinfachtem Standard sind Geräte, die wir einfach in die Steckdose stecken, ohne Lizenz oder Genehmigungsverfahren).
Natürlich kann jeder Mitgliedstaat nationale Regelungen mit Einzelheiten erlassen, wie zum Beispiel In Deutschland gilt für diese Systeme seit 2023 eine Mehrwertsteuer von 0 % auf dem Markt und es ist möglich, Photovoltaik-Module mit einer maximalen Leistung von insgesamt bis zu 2000 Watt zu installieren, also um die 4 Module. Der Wechselrichter, der die Anlage mit Strom versorgt, darf jedoch eine maximale Leistung von 800 Watt haben e.g. bis zu 800 watt ins Stromnetz einspeisen.
Mit anderen Worten: Es wird das Modell "1 Panel Ost, 1 West, 2 Süd" gefördert, sodass die Produktion über den ganzen Tag verteilt wird und wir nicht die klassischen Spitzen während der Mittagsstunden haben, sondern das die Module auch morgens und nachmittags produzieren.
In Griechenland gibt es noch keine spezifische Regulierung und wir befolgen die Verordnung "die Anforderungen für den Anschluss von Stromerzeugern an das Netz betrifft", Staats-Blatt "3757/07.09.2020" basierend auf Veröffentlichungen, siehe
hier und
hier, eine nationale Verordnung mit Einzelheiten zu diesen Systemen soll bald verabschiedet werden.